Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Ab dem 01.01.2025 müssen alle B2B-Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht wird stufenweise eingeführt: Ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 ausnahmslos für alle B2B-Unternehmen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Im Gegensatz zu einem einfachen PDF enthält eine E-Rechnung maschinenlesbare Daten, die automatisch verarbeitet werden können — ohne manuelle Dateneingabe.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht greift spätestens ab 2028 für alle B2B-Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Umsatz.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format — besonders relevant für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Es kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit eingebettetem XML. Der Vorteil von ZUGFeRD: Empfänger ohne spezielle Software können die Rechnung trotzdem öffnen und lesen.
Welche Übergangsfristen gibt es?
Die Übergangsfristen im Detail: Ab 01.01.2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028 gilt die Versandpflicht für alle B2B-Unternehmen ohne Ausnahme.
Wie erstelle ich eine E-Rechnung mit rechnung.best?
Sie erstellen Ihre Rechnung wie gewohnt — Kunde auswählen, Positionen eingeben, fertig. rechnung.best generiert im Hintergrund automatisch eine normkonforme E-Rechnung im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format. Alle Pflichtfelder werden geprüft, die Leitweg-ID wird unterstützt, und die Validierung erfolgt vor dem Versand.