Rechnung mit dem richtigen Paragraphen
Der Befreiungsgrund steht automatisch auf jeder Rechnung — einmal in den Einstellungen hinterlegt, gilt er für alle Belege. Abweichungen setzen Sie je Leistung oder je Rechnung.
Ihre Behandlung ist nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei — Ihre Rechnung sollte das auch sagen. Die meisten Programme drucken stattdessen den Kleinunternehmer-Paragraphen § 19. Das ist der falsche Grund, und es macht die Rechnung formal unvollständig.
Auf beiden Rechnungen steht keine Umsatzsteuer. Trotzdem sind es zwei völlig verschiedene Sachverhalte:
Wer als Heilpraktikerin den Kleinunternehmer-Hinweis auf der Rechnung stehen hat, führt einen Grund an, der auf sie nicht zutrifft. § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG verlangt den zutreffenden Befreiungsgrund — mit dem falschen ist die Rechnung formal unvollständig. Auffallen kann das bei jeder Prüfung, und der Patient kann eine berichtigte Rechnung verlangen.
rechnung.best kennt den Unterschied und setzt den richtigen Hinweis automatisch auf jede Rechnung.
Die wenigsten Praxen rechnen ausschließlich steuerfrei ab. Sobald Sie ein Präparat verkaufen, ein Gutachten schreiben oder eine Leistung ohne therapeutisches Ziel erbringen, ist diese steuerpflichtig — auf derselben Rechnung, im selben Monat.
Bei uns hinterlegen Sie den Befreiungsgrund je Leistung: Die Osteopathie-Sitzung trägt § 4 Nr. 14, das Präparat 19 %. Die Rechnung weist beides korrekt aus, und die Umsatzsteuer-Voranmeldung sortiert es in die jeweils richtige Zeile.
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug gehören in Kennziffer 48 des Vordrucks USt 1 A — nicht zu den steuerpflichtigen Umsätzen in 81 oder 86. Viele Programme kennen diese Unterscheidung nicht und werfen alles in dieselbe Zeile.
rechnung.best bereitet die Voranmeldung mit den Kennziffern auf, wie sie im ELSTER-Portal stehen, und prüft sie vorher auf Plausibilität: nicht fertiggestellte Rechnungen im Zeitraum, Beträge, die nicht zum Steuersatz passen, auffällige Abweichungen zum Vormonat.
Übermittelt wird nichts — die Meldung geben Sie weiterhin selbst oder über Ihren Steuerberater ab. Was Sie gemeldet haben, hält die Anwendung fest, damit später nachvollziehbar bleibt, welche Zahlen wann hinausgingen.
Wer ausschließlich steuerfreie Heilbehandlungen erbringt, hat keinen Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die Umsatzsteuer auf Ihren Eingangsrechnungen ist dann Teil Ihrer Kosten — kein Guthaben beim Finanzamt.
Wird sie trotzdem Monat für Monat abgezogen, summiert sich das. Fällt es auf, wird es samt Zinsen zurückgefordert. rechnung.best weist Sie darauf hin, bevor Sie abgeben — und meldet bei gemischten Umsätzen, dass die Vorsteuer aufzuteilen ist (§ 15 Abs. 4 UStG). Welcher Aufteilungsschlüssel sachgerecht ist, entscheiden Sie mit Ihrem Steuerberater; wir rechnen Ihnen keine Zahl vor, die nur geraten wäre.
Der Befreiungsgrund steht automatisch auf jeder Rechnung — einmal in den Einstellungen hinterlegt, gilt er für alle Belege. Abweichungen setzen Sie je Leistung oder je Rechnung.
Heilbehandlung (§ 4 Nr. 14), Pflege (Nr. 16), Unterricht (Nr. 21), Vermietung (Nr. 12) und weitere — jeweils mit dem Text, der auf die Rechnung gehört.
Kennziffern zum Abtippen ins ELSTER-Portal, Plausibilitätsprüfung vorher, Protokoll darüber, was wann gemeldet wurde.
Lieferantenrechnungen an Ihre eigene Adresse weiterleiten statt hochladen — sie werden automatisch erfasst und ausgelesen.
Unveränderbare Belege, lückenlose Nummernkreise, nachvollziehbare Änderungen. Ihr Steuerberater bekommt einen sauberen DATEV-Export.
Rechnung nach dem Termin direkt schreiben und verschicken — ohne Praxis-PC, ohne Installation.
Beides zugleich gibt es nicht auf derselben Rechnung. Sind Ihre Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG befreit, ist das der Grund, der auf die Rechnung gehört — die Kleinunternehmerregelung spielt dann keine Rolle mehr. In den Einstellungen wählen Sie eines von beidem.
Nein. Befreit sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin — Leistungen mit therapeutischem Ziel. Schönheitsbehandlungen ohne medizinischen Anlass, Gutachten oder der Verkauf von Waren sind steuerpflichtig. Deshalb lässt sich der Grund bei uns je Leistung hinterlegen statt pauschal für den ganzen Betrieb.
Die Zahlen bereiten wir auf — mit den Kennziffern des Vordrucks und einer Prüfung vorab. Die Übermittlung selbst läuft weiterhin über ELSTER oder Ihren Steuerberater; wir halten fest, was Sie wann gemeldet haben.
Jede Praxis arbeitet in ihrem eigenen Bereich mit eigenen Daten. Mehrere Personen können mit unterschiedlichen Rechten darauf zugreifen.
Dann stellen Sie es um — rückwirkend ändert sich an bereits geschriebenen Rechnungen nichts, und die Voranmeldung zeigt beide Arten getrennt.
14 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Danach ab 21,99 € im Monat.
Diese Seite erklärt, wie die Software arbeitet, und ersetzt keine steuerliche Beratung.